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Meine Stadt • Mein Verein

Sport sowie auch und gerade die Mitgliedschaft in einem Sportverein leisten einen entscheidenden Beitrag zur Lebensqualität, zur Selbstfindung und Selbstverwirklichung.
Eutin 08 ist hierfür eine starke Gemeinschaft!

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Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft bei Eutin 08 entschieden haben!
Die Höhe der Mitgliedsbeträge entnehmen Sie den Beitragstabellen.

Eutin 08 akzeptiert die Bildungskarte.

Unbefristete Mitgliedschaft

Dies sind die Beiträge für unsere regulären Mitgliedschaften. Sie werden wahlweise vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 7,- Euro fällig.

Kinder
6 Monat
Alter: bis 4 Jahre
Kinder
8 Monat
Alter: 5 bis 6 Jahre
Kinder & Jugendliche
10 Monat
Alter: 7 bis 17 Jahre
Erwachsene
12 Monat
Alter: ab 18 Jahre
Familien
24 Monat
Gruppentarif
passive Mitglieder
10 Monat
ohne Training

Befristete Mitgliedschaft

Befristete Mitgliedschaften sind für einen kürzeren Zeitraum ausgelegt. In der Regel sind dies 3 Monate. Die Mitgliedsbeiträge werden im Voraus per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht.
Bei der befristeten Mitgliedschaft wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Kinder
10 Monat
Alter: bis 6 Jahre
Kinder & Jugendliche
12 Monat
Alter: 7 bis 17 Jahre
Erwachsene
14 Monat
Alter: ab 18 Jahre

Die oben genannten Mitgliedsbeiträge sind gültig ab dem 01.07.2015

Aufnahmeantrag herunterladen

Den Aufnahmeantrag laden Sie sich bitte herunter, drucken ihn aus und senden beide Seiten vollständig ausgefüllt im Original zurück (Postfach 136, 23691 Eutin). Sie können den Antrag auch dem Übungs-/Abteilungs-/Gruppenleiter übergeben.

Mit dem Beitritt als Mitglied sind Sie bei sportlichen Aktivitäten des Vereins unfallversichert.

Die Änderung Ihrer Bankverbindung können Sie uns mit einem Vordruck mitteilen.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Rückfragen informiert Sie gerne der entsprechende Abteilungs-/Gruppenleiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ansprechpartner.

Austritt aus dem Verein

Es gibt immer wieder Gründe, die zum Austritt aus dem Verein bewegen. Wir bedauern natürlich den Verlust jedes einzelnen Mitglieds. Der Austritt ist jedoch satzungsgemäß problemlos möglich.

Die Kündigung muß dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Dies kann in einem formlosen Schreiben an die unter Kontakt genannte Adresse erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum jeweils möglichen Kündigungstermin 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres.

Die Kündigung muss also spätestens bis zum 31.03. bzw. 30.09. erfolgen, wenn der Austritt zum 30.06. bzw. 31.12. wirksam werden soll.


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